Beitragsordnung 2019

Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V.

1.Grundsatz

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

2. Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

3.Beiträge

3.1 Aktive Sänger

Der Jahresmitgliedsbeitrag für aktive Sänger im Chor „Cantus Wirena" beträgt € 120,00.
Der Betrag ist in zwei gleichen Teilbeträgen zum 01.04. und 01.10. des Jahres fällig.

3.2 Passive Mitglieder

Der Jahresmitgliedsbeitrag für passive Mitglieder der Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V. beträgt mindestens € 20,00.
Der Betrag ist zum 01.04. des Jahres fällig.

Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum Fälligkeitstermin auf das Beitragskonto des Vereins. Dieses lautet:

IBAN: DE55 5019 0000 6001 4377 37
BIC: FFVBDEF

Wehrheim, 14.03.2019


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